Leider muss auf Grund der aktuellen Verordnungen und des aktuellen Inzidenzwertes der Sportbetrieb in Innenstätten eingeschränkt werden:
– es gilt die sogenannte „3G-Regel“ (geimpft / genesen / getestet)
– ein Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
– die Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
– zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
– Kontakterfassung notwendig (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum der Anwesenheit, Unterlagen nach 4 Wochen vernichten)
Bitte informiert Euch auch immer auf den Seiten des Landkreises Zwickau über die aktuell gültigen Regelungen, da diese aufgrund des sich ständig ändernden Inzidenzwertes entsprechend ändern: Landkreis Zwickau Corona-Maßnahmen