Corona-Verordnung ab 22.11.2021

Bedauerlicherweise wurde ab 22.11.2021 der außerschulische Sportbetrieb untersagt.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen trainieren.
Regelmäßige Tests von Schulen und Kindergärten werden akzeptiert,
anderenfalls muss ein tagesaktueller Test erbracht werden.
Für Anleitungs- bzw. Aufsichtspersonen der Kinder und Jugendlichen gilt die bekannte „3G-Regel“.

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