Liebe Sportfreunde,
ab 04.03.2022 gelten für den Vereinssport im Innenbereich folgende Regelungen:
- geimpft, genesen oder getestet („3G“)
- dabei gilt für die Testung:
- Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
- Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
- zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
- das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden
- Kontakterfassung ist nicht notwendig
Solltet Ihr noch weitere Details wissen wollen (geltende Fristen o. ä.) oder Fragen haben, meldet Euch einfach.
Diese Verordnung gilt bis zum 19.03.2022.