Corona-Schutz Verordnung Sachsen ab 14. Januar 2022

Folgende Regelungen gelten im Innensportbereich:

geimpft oder genesen + zusätzlichen tagesaktuellen Test („2G-plus“)
der zusätzliche Test kann entfallen bei
– bereits erhaltener Auffrischungsimpfung („geboostert“) oder
– vollständiger Impfung + Genesenennachweis oder
– vollständiger Impfung, die nicht länger als 3 Monate zurück liegt
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Nachweis, sofern sie der Testpflicht in der Schule unterliegen (ansonsten gilt „3G“)
Kontakterfassung (Name, Telefon oder E-Mail-Adresse, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit) notwendig
das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden.

Die genannten Regelungen sind inzidenzabhängig und gelten nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 1500 bzw. der Belastungswert Normalstation unter 1300 oder der Belastungswert Intensivstation unter 420 liegt.

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