Neue Corona-Verordnung März 2022

Liebe Sportfreunde,

ab 04.03.2022 gelten für den Vereinssport im Innenbereich folgende Regelungen:

  • geimpft, genesen oder getestet („3G“)
  • dabei gilt für die Testung:
  • Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
  • Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
  • zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
  • das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden
  • Kontakterfassung ist nicht notwendig

Solltet Ihr noch weitere Details wissen wollen (geltende Fristen o. ä.) oder Fragen haben, meldet Euch einfach.

Diese Verordnung gilt bis zum 19.03.2022.

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