Hallo, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde! Am 31.12.2022 erfolgt dieses Jahr ordnungsgemäß der kaufmännische Abschluss.
Daher bitten wir alle, die noch etwas abzurechnen haben, das noch in diesem Jahr zu tun.
Corona-Verordnung Sachsen
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!
Ab 03.04.2022 gelten für den Vereinssport im Innenbereich keine verbindlichen Regeln mehr.
Wir dürfen also Vereinssport ohne Einschränkungen und Nachweise ausüben.
Dessen ungeachtet bitten wir, wo angemessen und möglich, um entsprechende Vorsicht.
Besonders wenn sich jemand krank fühlt, irgendwelche Krankheitssymptome aufweist, Fieber hat oder
wissentlich Kontakt mit einer infizierten Person (betrifft alle Infektionen) hatte,
sehen wir es als angemessen an, dem Training oder Wettkampf fern zu bleiben.
Corona-Schutz Verordnung Sachsen ab 14. Januar 2022
Folgende Regelungen gelten im Innensportbereich:
geimpft oder genesen + zusätzlichen tagesaktuellen Test („2G-plus“)
der zusätzliche Test kann entfallen bei
– bereits erhaltener Auffrischungsimpfung („geboostert“) oder
– vollständiger Impfung + Genesenennachweis oder
– vollständiger Impfung, die nicht länger als 3 Monate zurück liegt
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Nachweis, sofern sie der Testpflicht in der Schule unterliegen (ansonsten gilt „3G“)
Kontakterfassung (Name, Telefon oder E-Mail-Adresse, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit) notwendig
das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden.
Die genannten Regelungen sind inzidenzabhängig und gelten nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 1500 bzw. der Belastungswert Normalstation unter 1300 oder der Belastungswert Intensivstation unter 420 liegt.
Corona-Verordnung ab 22.11.2021
Bedauerlicherweise wurde ab 22.11.2021 der außerschulische Sportbetrieb untersagt.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen trainieren.
Regelmäßige Tests von Schulen und Kindergärten werden akzeptiert,
anderenfalls muss ein tagesaktueller Test erbracht werden.
Für Anleitungs- bzw. Aufsichtspersonen der Kinder und Jugendlichen gilt die bekannte „3G-Regel“.
Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Zwickau
Leider muss auf Grund der aktuellen Verordnungen und des aktuellen Inzidenzwertes der Sportbetrieb in Innenstätten eingeschränkt werden:
– es gilt die sogenannte „3G-Regel“ (geimpft / genesen / getestet)
– ein Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
– die Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
– zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
– Kontakterfassung notwendig (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum der Anwesenheit, Unterlagen nach 4 Wochen vernichten)
Bitte informiert Euch auch immer auf den Seiten des Landkreises Zwickau über die aktuell gültigen Regelungen, da diese aufgrund des sich ständig ändernden Inzidenzwertes entsprechend ändern: Landkreis Zwickau Corona-Maßnahmen
Einstellung Vereinsbetrieb ab 02. November 2020
Liebe Sportfreunde/-innen,
mit Wirkung vom 02. November 2020 wird der Trainings-, Übungs- und Wettkampfbetrieb eingestellt.
Wir hoffen auf baldige Wiederaufnahme im Jahr 2021.