Folgende Regelungen gelten im Innensportbereich:
    geimpft oder genesen + zusätzlichen tagesaktuellen Test („2G-plus“)
    der zusätzliche Test kann entfallen bei
    – bereits erhaltener Auffrischungsimpfung („geboostert“) oder
    – vollständiger Impfung + Genesenennachweis oder
    – vollständiger Impfung, die nicht länger als 3 Monate zurück liegt
    Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Nachweis, sofern sie der Testpflicht in der Schule unterliegen (ansonsten gilt „3G“)
    Kontakterfassung (Name, Telefon oder E-Mail-Adresse, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit) notwendig
    das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden.
Die genannten Regelungen sind inzidenzabhängig und gelten nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 1500 bzw. der Belastungswert Normalstation unter 1300 oder der Belastungswert Intensivstation unter 420 liegt.
