Liebe Sportfreunde/-innen,
die Wahl des neuen Vorstandes erfolgt Anfang Februar als Briefwahl im Umlaufverfahren als Ersatz für die Delegiertenversammlung. Die gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise ist nach § 5 Abs. 3 COVID-12-Gesetz geregelt.
Alle Delegierten erhalten die Wahlunterlagen per Email bzw. auf postalischem Weg.
Tagesordnungspunkte:
- Abstimmung über die neue Satzung (siehe Satzung / Ordnungen)
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Bekanntgabe, Vorstellung und Wahl der Kandidaten für das Vorstandsamt
- Bekanntgabe und Blockwahl der Kassenprüfer/in
Das Ergebnis der Wahl wird für alle Mitglieder der Sportgemeinschaft auf der Homepage bekannt gegeben.
Der Vorstand