Corona-Verordnung Sachsen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!

Ab 03.04.2022 gelten für den Vereinssport im Innenbereich keine verbindlichen Regeln mehr.
Wir dürfen also Vereinssport ohne Einschränkungen und Nachweise ausüben.
Dessen ungeachtet bitten wir, wo angemessen und möglich, um entsprechende Vorsicht.
Besonders wenn sich jemand krank fühlt, irgendwelche Krankheitssymptome aufweist, Fieber hat oder
wissentlich Kontakt mit einer infizierten Person (betrifft alle Infektionen) hatte,
sehen wir es als angemessen an, dem Training oder Wettkampf fern zu bleiben.

Neue Corona-Verordnung März 2022

Liebe Sportfreunde,

ab 04.03.2022 gelten für den Vereinssport im Innenbereich folgende Regelungen:

  • geimpft, genesen oder getestet („3G“)
  • dabei gilt für die Testung:
  • Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
  • Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
  • zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
  • das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden
  • Kontakterfassung ist nicht notwendig

Solltet Ihr noch weitere Details wissen wollen (geltende Fristen o. ä.) oder Fragen haben, meldet Euch einfach.

Diese Verordnung gilt bis zum 19.03.2022.

Corona-Schutz Verordnung Sachsen ab 14. Januar 2022

Folgende Regelungen gelten im Innensportbereich:

geimpft oder genesen + zusätzlichen tagesaktuellen Test („2G-plus“)
der zusätzliche Test kann entfallen bei
– bereits erhaltener Auffrischungsimpfung („geboostert“) oder
– vollständiger Impfung + Genesenennachweis oder
– vollständiger Impfung, die nicht länger als 3 Monate zurück liegt
Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren brauchen keinen Nachweis, sofern sie der Testpflicht in der Schule unterliegen (ansonsten gilt „3G“)
Kontakterfassung (Name, Telefon oder E-Mail-Adresse, Anschrift, Zeitraum der Anwesenheit) notwendig
das Vorliegen der Nachweise muss vom Verantwortlichen kontrolliert werden.

Die genannten Regelungen sind inzidenzabhängig und gelten nur, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 1500 bzw. der Belastungswert Normalstation unter 1300 oder der Belastungswert Intensivstation unter 420 liegt.

Corona-Verordnung ab 22.11.2021

Bedauerlicherweise wurde ab 22.11.2021 der außerschulische Sportbetrieb untersagt.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen trainieren.
Regelmäßige Tests von Schulen und Kindergärten werden akzeptiert,
anderenfalls muss ein tagesaktueller Test erbracht werden.
Für Anleitungs- bzw. Aufsichtspersonen der Kinder und Jugendlichen gilt die bekannte „3G-Regel“.

Aktuelle Corona-Regeln im Landkreis Zwickau

Leider muss auf Grund der aktuellen Verordnungen und des aktuellen Inzidenzwertes der Sportbetrieb in Innenstätten eingeschränkt werden:
– es gilt die sogenannte „3G-Regel“ (geimpft / genesen / getestet)
– ein Test darf nicht älter als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden bei PCR-Test) sein; ein Selbsttest Vor-Ort unter Aufsicht ist auch möglich
– die Testpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren und für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht in den Schulen unterliegen
– zur Nachweisführung genügt die Einsichtnahme in das betreffende Dokument
Kontakterfassung notwendig (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum der Anwesenheit, Unterlagen nach 4 Wochen vernichten)

Bitte informiert Euch auch immer auf den Seiten des Landkreises Zwickau über die aktuell gültigen Regelungen, da diese aufgrund des sich ständig ändernden Inzidenzwertes entsprechend ändern: Landkreis Zwickau Corona-Maßnahmen

Anpassung Corona-Regeln für den Sportbetrieb ab Juli 2021

Ab 1. Juli gilt eine neue Corona-Verordnung in Sachsen. Das bedeutet für uns, dass aktuell keine Tests und keine Kontakterfassung erforderlich ist. Die Hygienekonzepte behalten jedoch weiterhin Gültigkeit. Der Wegfall der Tests sowie der Kontakterfassung ist an einen Inzidenz-Wert von kleiner/gleich 10 geknüpft. Über Änderungen informieren wir Euch wie immer an dieser Stelle.

Der Vorstand

Wiederaufnahme Training ab 14.06.2021!

Liebe Sportfreunde!

Ab 14.06.2021 ist der Vereinssport mit Hygienekonzept wie im Sommer 2020 wieder möglich. Bei einer Inzidenz kleiner 35 im Landkreis Zwickau entfällt der Test. Die Kontakterfassung bleibt jedoch erhalten. Verantwortlich sind die Hygienebeauftragten bzw. Übungsleiter.

Die Freiberger-Sporthalle bleibt vom 25.06. bis 29.06.2021 geschlossen.

Die Turnhalle Engelsschule ist bis Herbst 2021 wegen Bauarbeiten geschlossen.

Die Turnhalle Goetheschule sowie die Schwimmhalle Päßlerschule bleiben für den Vereinssport leider weiterhin geschlossen. Derzeit laufen dazu Verhandlungen mit dem Landkreis.

#Zeit für den Neustart

Wir unterstützen die Initiative des Landessportbunds Sachsen, die sich für den Start des Vereinsports einsetzt. Sport ist nicht einfach „Freizeitbeschäftigung“. Besonders Breitensport bildet gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und trägt letztendlich zum Erhalt der Gesundheit bei. Wir sind der Meinung, dass der Vereinssport sehr wohl „systemrelevant“ ist.

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